Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung für Getränkeschankanlagen
Quelle: ASI Arbeits-Sicherheits-Informationen 10.33.1/03


Inhalt:


Vorwort:

Der Arbeitgeber hat eine umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Betrieb. Er ist verpflichtet, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen" (§ 3 ArbSchG). Der Arbeitsgeber muss die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten beurteilen. Entsprechend den festgestellten Gefährdungsmöglichkeiten sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Verpflichtung des Arbeitgebers. Sie bestimmt als Beurteilungsmaßstab den "Stand der Technik". Der Arbeitgeber wird deutlich verpflichtet, eine ganzheitliche Ermittlung und Bewertung der Gefährdungsfaktoren durchzuführen.
Um dem Betreiber einer Getränkeschankanlage bei der Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung eine Hilfestellung an die Hand zu geben, wurde dieses Merkblatt entwickelt.


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